Der Mietspiegel ist eine systematische Auflistung typischer Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde. Er wird entweder von der Stadtverwaltung („qualifizierter Mietspiegel") oder durch Branchenverbände erstellt.
Anwendungsbereiche
Mietspiegel dienen als Bezugsgröße für: (1) Prüfung der Mietpreisbremse bei Neuvermietung, (2) Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB), (3) Beurteilung von Mietwucher (§ 5 WiStrG).
Qualifizierter vs. einfacher Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) hat höhere Beweiskraft. Er muss nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und alle zwei Jahre überprüft werden. Berlin, Hamburg, München, Köln u. v. m. nutzen qualifizierte Mietspiegel.
Mietspiegel-freie Städte
Kleine Gemeinden haben oft keinen Mietspiegel. In diesem Fall greift unser Mietspiegel-Check auf den Bundesland-Median als Vergleichsbasis zurück.