Der Richtwertmietzins ist der gesetzlich festgelegte Vergleichswert für Altbau-Wohnungen in Österreich. Er bildet die Grundlage zur Bestimmung der zulässigen Höchstmiete bei Wohnungen, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen.
Wer fällt darunter?
Hauptsächlich Altbauwohnungen mit Baubewilligung bis 30. Juni 1953 in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen. Neubauten ab 1953, geförderte Wohnungen und Einfamilienhäuser fallen meist nicht unter den Richtwert.
Aktuelle Werte
Der Richtwert wird vom Justizministerium per Verordnung alle zwei Jahre neu festgelegt. Werte 2026 reichen von ~6 €/m² in Burgenland bis ~7 €/m² in Vorarlberg, mit Zu- und Abschlägen für Lage, Ausstattung und Erhaltungszustand.
Berechnung
Zulässiger Mietzins = Richtwert × Wohnnutzfläche × Zu-/Abschläge ± Lagezuschlag. Der Richtwert-Check berechnet automatisch, ob der angebotene Mietzins zulässig ist.