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Richtwert-Check · Österreich

Zahlen Sie zu viel Miete?

Kostenlose Prüfung nach § 16 MRG. In 30 Sekunden wissen Sie, ob Ihre Miete fair, leicht überhöht oder rechtlich angreifbar ist — und wie viel Euro Sie pro Jahr zu viel zahlen.

100% kostenlosKeine AnmeldungÖffentliche Daten 2026
99%
der geprüften Wiener Altbau-Verträge weisen überhöhte Richtwerte auf
Quelle: AK Wien Altbau-Mietencheck 2024
Ausstattung
Abschläge
Geben Sie Ort, Wohnfläche und Kaltmiete ein.

Volle PLZ-Abdeckung über OpenPLZ API: ~3.971 AT-Gemeinden und ~12.816 DE-PLZ. Für DE-Städte ohne individuellen Mietspiegel wird der regionale Durchschnitt verwendet. AT-Lagezuschlag wird aus PLZ-Tabellen (MA 25) vorgeschlagen und ist manuell anpassbar. Ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist der Richtwertmietzins?

Der Richtwertmietzins ist eine gesetzliche Obergrenze für Altbauwohnungen unter dem Mietrechtsgesetz. Er wird alle zwei Jahre vom Justizministerium festgelegt und gilt je nach Bundesland unterschiedlich. Vermieter dürfen Zu- und Abschläge ansetzen, etwa für Lage, Ausstattung oder schlechten Zustand. Werden diese übersteuert, liegt häufig eine gesetzwidrige Überhöhung vor.

Prüfverfahren
Antrag bei der Schlichtungsstelle Wien oder Bezirksgericht. Kostet keine Gerichtsgebühr. Rückforderung bis 3 Jahre rückwirkend möglich.
Mögliche Rückzahlung
Bei einer Überhöhung von 20 % und 850 € Miete → ~2.040 € pro Jahr. Über 3 Jahre: bis zu 6.120 € zurück.

Faire Wohnungen finden

Klaro zeigt bei jedem Inserat, ob die Miete im Rahmen liegt. Filtern Sie direkt nach „fair" und sparen Sie hunderte Euro pro Jahr.

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Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Prüfung wenden Sie sich an die Mietervereinigung, Arbeiterkammer oder Schlichtungsstelle Wien.

Häufige Fragen — Richtwert

Was ist der Richtwertmietzins?▾

Der Richtwertmietzins (§ 16 MRG) ist der gesetzlich festgelegte Grundpreis für Altbauwohnungen in Österreich, abhängig vom Bundesland. Ab 1. April 2026 beträgt er z.B. in Wien 6,74 €/m². Lagezuschlag und Ausstattung können nach oben oder unten variieren.

Welche Wohnungen fallen unter den Richtwert?▾

Altbau-Wohnungen mit Baubewilligung vor 30.06.1953 in Häusern mit mehr als 2 Wohnungen, sofern nicht freier Marktbereich (z. B. Eigentumswohnungen). Förderwohnungen und Neubau sind ausgenommen.

Was passiert bei Überschreitung des Richtwerts?▾

Mieter können den Überzahlungsbetrag der letzten 3 Jahre über die Schlichtungsstelle (Wien) oder das Bezirksgericht zurückfordern. Im Schnitt sind das 5–15 % des Jahresmietzinses.

Wie wird der Lagezuschlag berechnet?▾

Der Lagezuschlag (§ 16(3) MRG) hängt vom Grundkostenanteil der Katastralgemeinde ab. Wien-Innere Stadt: ca. 10 €/m², Wien-Liesing: 1–2 €/m². Wir nutzen MA-25-Karten und Schlichtungsstellen-Praxis als Referenz.

Befristungsabschlag — was ist das?▾

Bei befristeten Mietverträgen (mind. 3 Jahre) ist ein gesetzlicher Abschlag von 25 % auf den Hauptmietzins vorgeschrieben (§ 16(7) MRG). Viele Vermieter wenden ihn nicht an — das ist Anlass für eine Mietzinsprüfung.

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