Der Zeitwert beschreibt den fiktiven Wert eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. In der Mietverhältnis-Abrechnung ist er der zentrale Hebel gegen überzogene Kautionseinbehalte.
Anwendung in Österreich
Die OGH-Rechtsprechung (z. B. 7 Ob 6/13t) hält fest: Bei Wertersatz für abgenutzte Einrichtung darf der Vermieter nicht den Neupreis, sondern nur den Zeitwert ansetzen. Die Restlebensdauer hängt vom Gegenstand ab — Teppichboden ~10 Jahre, Türen ~25-30 Jahre, Küchengeräte ~10-15 Jahre.
Berechnung
Zeitwert = Neuwert × (Restlebensdauer / Gesamtlebensdauer). Beispiel: Eine 5 Jahre alte Küche mit Gesamtlebensdauer von 15 Jahren hat einen Zeitwert von 66 % des Neupreises. Bei vollem Verschleiß = 0 €.
Praktische Bedeutung
Vermieter rechnen häufig den Neupreis ein, was Mieter Hunderte bis Tausende Euro kostet. Eine schriftliche Zeitwert-Berechnung mit dokumentiertem Anschaffungsdatum ist die wirksamste Verteidigung. Der Zeitwert-Rechner deckt 23 typische Inventar-Kategorien ab.