Der Mietvertrag ist die juristische Grundlage des Mietverhältnisses. In Österreich (MRG, ABGB) und Deutschland (BGB §§ 535 ff.) sind die wesentlichen Inhalte gesetzlich geregelt.
Pflichtbestandteile
Parteien, Mietgegenstand mit genauer Bezeichnung, Mietzins (Höhe und Fälligkeit), Mietdauer (befristet oder unbefristet), Kündigungsregelungen, Kaution. In AT zusätzlich oft: Indexklausel, Erhaltungspflicht-Aufteilung.
Form
Beide Länder kennen formlose Mietverträge. Schriftform ist aber bei Mietverträgen über mehr als 1 Jahr (DE: § 550 BGB) sowie bei befristeten Verträgen (AT, vermeidet Streit) dringend zu empfehlen.
Befristete vs. unbefristete Verträge
AT: Befristung mind. 3 Jahre (§ 29 MRG), automatische Verlängerung bei stillschweigendem Weiterführen. DE: Befristung nur bei Eigenbedarf/Verwertung möglich; ansonsten ist ein „Zeitmietvertrag" unwirksam.