Mit provisionsfrei wird ein Inserat bezeichnet, bei dem der Suchende (Mieter oder Käufer) keine Maklerprovision zahlen muss — sie wird vom Auftraggeber (Vermieter, Verkäufer) übernommen.
AT — Bestellerprinzip § 17a MaklerG
Seit 1. Juli 2023 gilt für Mietverhältnisse: Wer den Makler beauftragt, zahlt. Da typisch der Vermieter beauftragt, ist eine Provisionsweitergabe an den Mieter unzulässig. Wohnungssuchende dürfen nur dann Provision zahlen, wenn sie den Makler nachweislich selbst beauftragt haben.
DE — § 656a-d BGB
Beim Verkauf von Wohnungen/Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit 23. Dezember 2020 das Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision. Bei Vermietung gilt das Bestellerprinzip nach § 2 WoVermRG seit 2015 — Vermieter zahlt allein.
Erkennen
Suche im Inserat nach „provisionsfrei" oder „keine Maklerprovision". Beim Klaro-Score weisen wir provisionsfreie Inserate gesondert aus.