Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) sind Aufwendungen, die durch den laufenden Betrieb des Hauses entstehen und nach Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
AT — § 21 MRG
Erlaubt sind in Österreich u. a. Wasser- und Kanalgebühren, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Hausreinigung, Versicherung, Hausverwaltung sowie öffentliche Abgaben. Nicht zulässig sind Instandhaltungskosten oder Bankgebühren.
DE — BetrKV
In Deutschland sind 17 abschließend definierte Betriebskosten-Arten umlagefähig (Heizung, Wasser, Aufzug, Müll, Reinigung u. a.). Verwaltungs- und Reparaturkosten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Abrechnung
Jährlich, spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraumende. Der Mieter hat das Recht auf Belegeinsicht. Fehlerhafte oder verspätete Abrechnungen können angefochten werden.