Die Grunderwerbsteuer ist der größte einzelne Posten der Kaufnebenkosten.
AT
3,5 % vom Kaufpreis (auch Verkehrswert bei Schenkung/Erbschaft mit Stufentarif: 0,5/2/3,5 % je Stufe). Bei Familienübertragungen (Ehegatte, Kinder, Enkel) gilt der Stufentarif unabhängig vom Wert.
DE — bundeslandabhängig
Bayern: 3,5 %; Sachsen: 3,5 %; Hamburg: 5,5 %; Berlin: 6 %; NRW: 6,5 %; Schleswig-Holstein: 6,5 %; Thüringen: 6,5 %. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis.
Befreiungen
DE: Familienübertragungen sind grunderwerbsteuerfrei; Ehe-Übergang und Erbe ebenfalls. AT: Land- und forstwirtschaftliche Übertragungen mit Sonderregelungen.