Statistik08. Mai 2026·BMF / Statistik Austria
Richtwertmietzins 2026: Anpassung um 5,1 % — die neuen Werte aller Bundesländer
Die Verbraucherpreis-Indexierung treibt den Richtwertmietzins für Altbau ab 1. April 2026 um 5,1 % nach oben. Was Mieter und Vermieter wissen müssen.
Das Wertanpassungsgesetz koppelt den Richtwertmietzins an den Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria. Per Verordnung des BMF wurde die Anpassung am 1. April 2026 mit 5,1 % bekanntgemacht.
**Neue Richtwerte ab 1. April 2026 (€/m² netto)**:
- Wien: 6,67 (vorher 6,35)
- Burgenland: 6,09 (vorher 5,80)
- Kärnten: 7,81 (vorher 7,43)
- Niederösterreich: 6,85 (vorher 6,52)
- Oberösterreich: 7,16 (vorher 6,82)
- Salzburg: 9,22 (vorher 8,77)
- Steiermark: 9,21 (vorher 8,76)
- Tirol: 8,08 (vorher 7,69)
- Vorarlberg: 10,16 (vorher 9,67)
**Wer betroffen ist**: Der Richtwert gilt nur für Altbau-Wohnungen (Baujahr vor 1953) im Vollanwendungsbereich des MRG. Für Neubau gilt freier Mietzins, eingeschränkt durch Wuchergrenzen (§ 16 Abs. 1 Z 4 MRG).
**Zuschlags-Praxis 2026**: Der OGH hat im Februar 2026 (5 Ob 188/25y) erneut betont: Zu- und Abschläge müssen **konkret begründet** werden. Pauschalbegründungen wie "guter Lagezuschlag 25 %" reichen nicht. Vermieter müssen die Lagequalität durch Daten dokumentieren — Mikro-Lage-Indikatoren (Verkehrsanbindung, Nahversorgung, Schulen) sind Standard.
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Originalquelle
Diese redaktionelle Zusammenfassung stützt sich auf die Veröffentlichung von BMF / Statistik Austria (gov). Die vollständige Originalmeldung finden Sie dort:
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