Das MRG ist das zentrale österreichische Mietschutzgesetz. Es regelt Mietzins, Kündigung, Erhaltungspflichten und Kaution.
Voll-, Teil-, Nichtanwendung
Vollanwendungsbereich: Altbau bis 1953, Hauptmietverträge in Gebäuden mit mind. 3 Wohnungen. Teilanwendungsbereich: Neubauten mit Förderung, gemeinnützige Wohnungen. Nichtanwendung: Eigenheime, Einfamilienhäuser, Untermiete, manche befristete Verträge.
Was schützt das MRG?
Mietzinsobergrenze (Richtwert), Kündigungsschutz (nur 9 enumerierte Gründe), Eintrittsrecht (Mitbewohner), Befristungsschutz (3-Jahres-Mindestbefristung), Kautionsregelung (max. 6 Mieten).
Reform 2026?
Die SPÖ-ÖVP-Grünen-Koalition diskutiert eine umfassende Reform, u. a. einheitlicher Mietzins-Höchstwert und Ausweitung der Vollanwendung. Stand 2026-05: keine Beschlussfassung.