Recht10. Mai 2026·Meine & Deine Redaktion
Kaution zurück nach dem Auszug: Der vollständige Ratgeber 2026
Vermieter behalten in Österreich rund 38 % der Kautionen mindestens teilweise ein — meist mit fragwürdigen Begründungen. So holen Mieter ihr Geld zurück.
Eine Studie des AK-Konsumentenschutz zeigt: 38 Prozent aller Mieter in Österreich erhielten 2025 ihre Kaution nicht vollständig zurück. In einem Drittel dieser Fälle war der Einbehalt rechtswidrig. Trotzdem klagt nur jeder fünfte. Der Grund: Mieter unterschätzen ihre Position.
**Die rechtliche Basis (§ 16b MRG)**: Die Kaution ist Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis — nicht mehr. Sie deckt:
- Offene Mietzinse (inklusive Betriebskosten)
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
- Endabrechnung Heizung/Warmwasser, sofern vereinbart
Sie deckt **nicht**:
- Maler- und Renovierungsarbeiten bei normaler Abnutzung
- Fugenerneuerungen, kleinere Putzschäden
- "Pauschalabzüge" ohne Belege
**Zeitwert ist Pflicht**: Bei Schäden an einer Einrichtung (Küche, Boden) muss der Vermieter die Restlebensdauer berücksichtigen. Eine 12 Jahre alte Einbauküche mit 15-Jahres-Lebensdauer hat noch 20 Prozent Wert — entsprechend reduziert sich der Ersatzanspruch. Auf meine-deine.at gibt es dafür einen kostenlosen Zeitwert-Rechner unter /kaution-rechner.
**Was tun, wenn der Vermieter zögert**:
1. **Schriftliche Aufforderung** mit 14-Tage-Frist und konkretem Betrag
2. **Mahnschreiben** mit § 1333 ABGB-Verzugszinsen (4 % p.a.)
3. **Schlichtungsstelle** der Gemeinde (kostenlos in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck)
4. **Bezirksgericht** — bis 15.000 € ohne Anwaltszwang
Wartezeit: Der Vermieter darf die Kaution **maximal 6 Monate** zurückhalten. Danach läuft der Anspruch sofort fällig — mit Zinsen.
Originalquelle
Diese redaktionelle Zusammenfassung stützt sich auf die Veröffentlichung von Meine & Deine Redaktion (feature). Die vollständige Originalmeldung finden Sie dort:
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