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Recht10. Mai 2026·Meine & Deine Redaktion

Kaution zurück nach dem Auszug: Der vollständige Ratgeber 2026

Vermieter behalten in Österreich rund 38 % der Kautionen mindestens teilweise ein — meist mit fragwürdigen Begründungen. So holen Mieter ihr Geld zurück.
Eine Studie des AK-Konsumentenschutz zeigt: 38 Prozent aller Mieter in Österreich erhielten 2025 ihre Kaution nicht vollständig zurück. In einem Drittel dieser Fälle war der Einbehalt rechtswidrig. Trotzdem klagt nur jeder fünfte. Der Grund: Mieter unterschätzen ihre Position. **Die rechtliche Basis (§ 16b MRG)**: Die Kaution ist Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis — nicht mehr. Sie deckt: - Offene Mietzinse (inklusive Betriebskosten) - Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen - Endabrechnung Heizung/Warmwasser, sofern vereinbart Sie deckt **nicht**: - Maler- und Renovierungsarbeiten bei normaler Abnutzung - Fugenerneuerungen, kleinere Putzschäden - "Pauschalabzüge" ohne Belege **Zeitwert ist Pflicht**: Bei Schäden an einer Einrichtung (Küche, Boden) muss der Vermieter die Restlebensdauer berücksichtigen. Eine 12 Jahre alte Einbauküche mit 15-Jahres-Lebensdauer hat noch 20 Prozent Wert — entsprechend reduziert sich der Ersatzanspruch. Auf meine-deine.at gibt es dafür einen kostenlosen Zeitwert-Rechner unter /kaution-rechner. **Was tun, wenn der Vermieter zögert**: 1. **Schriftliche Aufforderung** mit 14-Tage-Frist und konkretem Betrag 2. **Mahnschreiben** mit § 1333 ABGB-Verzugszinsen (4 % p.a.) 3. **Schlichtungsstelle** der Gemeinde (kostenlos in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck) 4. **Bezirksgericht** — bis 15.000 € ohne Anwaltszwang Wartezeit: Der Vermieter darf die Kaution **maximal 6 Monate** zurückhalten. Danach läuft der Anspruch sofort fällig — mit Zinsen.
Originalquelle
Diese redaktionelle Zusammenfassung stützt sich auf die Veröffentlichung von Meine & Deine Redaktion (feature). Die vollständige Originalmeldung finden Sie dort:
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#kaution#auszug#mieter#rentproof

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