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Recht10. Mai 2026·BMK / Bundes­ministerium für Klimaschutz

Energieausweis 2026: Fünf Irrtümer, die Verkäufer 12.000 € kosten können

Wer einen Energieausweis falsch oder gar nicht vorlegt, riskiert Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen. Die häufigsten Stolperfallen.
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) gilt seit 1. Dezember 2012, wird aber vielen Verkäufern erst beim Termin mit dem Notar bewusst. Die häufigsten Irrtümer: **1. "Bei Verkauf an Familie reicht ein alter Ausweis"** — Falsch. Sobald der Vertrag zustande kommt, muss ein gültiger Ausweis (höchstens 10 Jahre alt) **vorgelegt UND ausgehändigt** werden. Auch innerhalb der Familie. Verstoß: Verwaltungsstrafe bis 1.450 € pro Fall. **2. "HWB-Klasse muss nicht ins Inserat"** — Falsch. § 4 EAVG verlangt den HWB-Wert oder die Klassen-Angabe in jedem Verkaufs- oder Vermietungsinserat. Fehlt sie, droht 1.450 € Strafe — und der Verkauf kann anfechtbar werden. **3. "Bei Sanierung gilt der alte Ausweis weiter"** — Falsch. Ändert sich die thermische Hülle oder die Heizung, ist ein **neuer** Ausweis nötig. Wer den alten Ausweis vorlegt, haftet für die Differenz, wenn der Käufer später nachweist, dass der Verbrauch über der Angabe liegt (typische OGH-Spruchhöhe: 8.000–15.000 €). **4. "Mietausweis reicht für Verkauf"** — Falsch. Kauf- und Mietausweise sind in der Praxis identisch, aber rechtlich gilt: Im Kauf-Vorvertrag muss er konkret als "Energieausweis gemäß § 4 EAVG für den Verkauf" benannt werden. **5. "Käufer akzeptiert mündlich, also OK"** — Falsch. § 7 EAVG verlangt schriftliche Bestätigung der Aushändigung. Ein bloßes "Hat er gesehen" hält keiner Klage stand. **Was meine-deine.at prüft**: Bei jedem Inserat verlangen wir HWB + Klasse. Inserate ohne EAVG-Angabe werden zur Korrektur zurückgewiesen — kein Sichtbar-Werden im Katalog ohne diese Pflichtangabe. Die EnergyClassBar-Anzeige auf jeder Detail-Seite bezieht den HWB-Wert direkt aus dem Inserat.
Originalquelle
Diese redaktionelle Zusammenfassung stützt sich auf die Veröffentlichung von BMK / Bundes­ministerium für Klimaschutz (gov). Die vollständige Originalmeldung finden Sie dort:
Zum Originalartikel
#energieausweis#eavg#verkauf#pflicht

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