Eine Mietminderung ist die Reduzierung der Mietzahlung wegen eines Mangels, der die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt.
Wann?
Wesentliche Mängel: defekte Heizung im Winter, Schimmel, Wasserschaden, Lärm, fehlende Warmwasserversorgung, mangelhafte Wohnflächenangabe (> 10 % Abweichung). Bagatellmängel rechtfertigen keine Minderung.
Höhe
Die Minderung ist verhältnismäßig zum Grad der Beeinträchtigung. Tabellen aus der Rechtsprechung helfen — z. B. 20-50 % bei nicht funktionierender Heizung, 5-15 % bei Schimmel, 10-50 % bei Baulärm.
Wie geht man vor?
Mangel schriftlich anzeigen, Behebungsfrist setzen, ab Fristablauf prozentual mindern. Zahlung „unter Vorbehalt" überweisen — sonst riskiert man Mietzinsrückstand.