Die Kündigung eines Mietvertrags ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland eng reguliert — besonders für die Vermieterseite.
Vermieterkündigung in AT (§ 30 MRG)
Nur bei wichtigem Grund: Mietzinsrückstand, erhebliche Pflichtverletzung, Eigenbedarf (bestimmte Voraussetzungen), unwirtschaftliche Nutzung. Kündigungsfrist: 1 Monat, gerichtliche Aufkündigung erforderlich.
Vermieterkündigung in DE (§ 573 BGB)
Berechtigtes Interesse erforderlich: Pflichtverletzung des Mieters, Eigenbedarf für sich/Familie/Hausangehörige, wirtschaftliche Verwertung. Fristen 3-9 Monate je nach Mietdauer.
Mieterkündigung
Beide Länder: in unbefristeten Verträgen jederzeit mit 3-Monats-Frist möglich. Bei befristeten Verträgen (AT) ist nach Ablauf von 1 Jahr eine vorzeitige Kündigung mit 3-Monats-Frist möglich (§ 29 Abs. 2 MRG).