Die Eigenbedarfskündigung ist einer der wenigen Gründe, aus denen ein Vermieter ein bestehendes Mietverhältnis beenden darf.
DE — § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Der Vermieter muss die Wohnung „für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts" benötigen. Konkreter Bedarf, ernsthafter und nachvollziehbarer Nutzungswille sind erforderlich. Vorgetäuschter Eigenbedarf führt zu Schadensersatz.
AT — § 30 Abs. 2 Z 8/9 MRG
Eigenbedarf für den Vermieter selbst oder bestimmte nahe Verwandte. Voraussetzung: keine zumutbare Ausweichmöglichkeit. Sozialgerichtsverfahren erforderlich, Ersatzwohnung zu beschaffen.
Härtefall
Der Mieter kann Widerspruch wegen unzumutbarer Härte einlegen (DE: § 574 BGB, AT: § 32 MRG): Krankheit, Hochalter, Schulpflicht der Kinder. Das Gericht wägt ab.