News & Analysen
Aggregiert aus amtlichen Quellen — OTS, Destatis, EZB, BMF. Jede Meldung redaktionell zusammengefasst und freigegeben.
Eigenbedarfskündigung in Österreich: strenge OGH-Vorgaben
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Hürden für Eigenbedarfskündigungen nach § 30 Abs. 2 Z 9 MRG präzisiert. Nur bei tatsächlichem, ernsthaftem Wohnbedarf und nach umfassender Interessenabwägung ist eine Kündigung zulässig. Zahlreiche Urteile zeigen, welche Konstellationen scheitern.
BGH bestätigt Haftstrafe nach Brandstiftung in Leipziger Wohnblock
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes zu mehrjähriger Haft und Sicherungsverwahrung bestätigt. Er hatte 2023 in einem Leipziger Wohnblock Brandstiftung begangen.

OGH erlaubt Auflösung von Studierendenheimverträgen bei Distance Learning
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Studierende ihren Heimvertrag auflösen können, wenn die Universität auf Distance Learning umstellt. Die Arbeiterkammer hatte geklagt.
BGH zur Umlage von Wärmelieferungskosten nach Umstellung von Einzelöfen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter Kosten einer Wärmelieferung nach Umstellung von Einzelöfen auf eine zentrale Versorgung umlegen dürfen. Die Entscheidung betrifft die Auslegung der Betriebskostenverordnung.
Eigenbedarfskündigung in Österreich: OGH-Urteile zu strengen Voraussetzungen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigungen nach § 30 Abs. 2 Z 9 MRG präzisiert. Nur ein tatsächlicher, persönlicher Wohnbedarf des Vermieters oder naher Angehöriger rechtfertigt die Kündigung – eine bloße Verbesserung der Wohnsituation reicht nicht.
OGH 2026: Eigenbedarfs-Kündigung scheitert öfter — neue Anforderungen
Der OGH hat 2026 die Anforderungen an die Eigenbedarfsanzeige verschärft. Wer "Tochter zieht ein" sagt, muss konkrete Lebensumstände belegen.
OGH: Zuschläge zum Richtwertmietzins müssen klar belegt werden
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Vermieter Zuschläge zum Richtwertmietzins detailliert darlegen müssen. Pauschale Verweise auf Marktüblichkeit sind nicht ausreichend. Das Urteil stärkt die Position von Mietern bei der Überprüfung der Mietzinshöhe.
BGH: Mietpreisbremse gilt auch bei verspäteter Rüge — innerhalb 30 Monaten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter überhöhte Miete auch dann zurückfordern können, wenn sie die Rüge nicht sofort bei Vertragsabschluss erheben. Die Rückforderung ist innerhalb von 30 Monaten nach Vertragsbeginn möglich.
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