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Österreichischer Immobilienmarkt — aggregiert aus amtlichen Quellen
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Ergebnisse: 18Mai 2026×Alle Filter zurücksetzen
Analysen
AnalysenDE· Meine & Deine — Marktanalyse

Analyse: Kaufpreise für Eigentumswohnungen erstmals seit 18 Monaten wieder im Plus

Im ersten Quartal 2026 sind die Preise für Bestandswohnungen in den 7 größten deutschen Städten im Schnitt um 1,8 % gestiegen. Berlin und Leipzig führen mit +3,2 % bzw. +2,9 %, während München erstmals seit 2023 wieder leicht zulegt.

04. Mai 2026
A blue and yellow sign with stars on it
PolitikEU· EZB · Press releases

EZB-Rat trifft geldpolitische Entscheidungen ohne Zinsänderungen

Der EZB-Rat hat weitere geldpolitische Beschlüsse gefasst, die über die Festlegung der Leitzinsen hinausgehen. Die Maßnahmen betreffen unter anderem Anleihekaufprogramme und Liquiditätsoperationen.

04. Mai 2026
a building with a flag on top of it
PolitikEU· EZB · Press releases

EZB-Jahresbericht 2025: De Guindos vor EU-Parlament

Luis de Guindos stellte den EZB-Jahresbericht 2025 dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments vor. Der Bericht enthält eine Analyse der wirtschaftlichen Lage und der Geldpolitik.

04. Mai 2026
Markt
MarktEU· EZB

EZB senkt Leitzins um 25 Basispunkte — Auswirkungen auf Wohnbaukredite

Die Europäische Zentralbank hat den Hauptrefinanzierungssatz auf 2,75 % gesenkt. Banken in Österreich und Deutschland reagieren bereits mit niedrigeren Konditionen für Wohnbaukredite, durchschnittlich 10–15 Basispunkte unter dem Vormonat.

03. Mai 2026
Urteile
UrteileAT· RIS — Justiz

OGH: Zuschläge zum Richtwertmietzins müssen klar belegt werden

Der Oberste Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Vermieter konkret darlegen müssen, welche Zuschläge zum Richtwertmietzins (z. B. Lage, Ausstattung) wie berechnet wurden. Pauschale Hinweise auf "marktüblich" reichen nicht.

02. Mai 2026
Urteile
UrteileDE· BGH-Entscheidungen

BGH: Mietpreisbremse gilt auch bei verspäteter Rüge — innerhalb 30 Monaten

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Mieter ihre Rückforderung wegen überhöhter Miete innerhalb von 30 Monaten nach Vertragsbeginn geltend machen können. Eine sofortige Rüge bei Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.

01. Mai 2026
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Archiv
Mai 202618April 20266
Quellen

Alle Meldungen stammen aus öffentlich zugänglichen, rechtlich nachnutzbaren Feeds: OTS (APA-Pressewire), Destatis (Statistisches Bundesamt), EZB (Pressemitteilungen), BMF (Bundesministerium für Finanzen). Redaktionelle Zusammenfassung KI-unterstützt, jede Meldung einzeln freigegeben.

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