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News·Urteil
Urteil01. Mai 2026·BGH-Entscheidungen

BGH: Mietpreisbremse gilt auch bei verspäteter Rüge — innerhalb 30 Monaten

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Mieter ihre Rückforderung wegen überhöhter Miete innerhalb von 30 Monaten nach Vertragsbeginn geltend machen können. Eine sofortige Rüge bei Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.
Originalquelle
Diese redaktionelle Zusammenfassung stützt sich auf die Veröffentlichung von BGH-Entscheidungen (Öffentliche Quelle). Die vollständige Originalmeldung finden Sie dort:
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Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell freigegeben. Faktenangaben stammen aus der oben verlinkten Originalquelle.
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