Urteil01. Mai 2026·BGH-Entscheidungen
BGH: Mietpreisbremse gilt auch bei verspäteter Rüge — innerhalb 30 Monaten
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Mieter ihre Rückforderung wegen überhöhter Miete innerhalb von 30 Monaten nach Vertragsbeginn geltend machen können. Eine sofortige Rüge bei Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.
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