Urteil02. Mai 2026·RIS — Justiz
OGH: Zuschläge zum Richtwertmietzins müssen klar belegt werden
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Vermieter konkret darlegen müssen, welche Zuschläge zum Richtwertmietzins (z. B. Lage, Ausstattung) wie berechnet wurden. Pauschale Hinweise auf "marktüblich" reichen nicht.
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