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Urteil02. Mai 2026·RIS — Justiz

OGH: Zuschläge zum Richtwertmietzins müssen klar belegt werden

Der Oberste Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Vermieter konkret darlegen müssen, welche Zuschläge zum Richtwertmietzins (z. B. Lage, Ausstattung) wie berechnet wurden. Pauschale Hinweise auf "marktüblich" reichen nicht.
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Diese redaktionelle Zusammenfassung stützt sich auf die Veröffentlichung von RIS — Justiz (Öffentliche Quelle). Die vollständige Originalmeldung finden Sie dort:
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Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell freigegeben. Faktenangaben stammen aus der oben verlinkten Originalquelle.

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