GdW nimmt an Anhörung zu Städtebaurechtsnovelle teil
Der GdW nimmt an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für eine Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts teil. Ziel ist die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an aktuelle Herausforderungen.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW beteiligt sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Die Novelle zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung und Raumordnung zu aktualisieren. Für die Wohnungswirtschaft ist das Verfahren von besonderer Relevanz, da es direkte Auswirkungen auf Planungs- und Bauprozesse haben kann.
Die geplante Novelle des Städtebaurechts soll unter anderem Verfahren beschleunigen und an aktuelle Erfordernisse anpassen. Bisherige Regelungen gelten teilweise als nicht mehr zeitgemäß, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Klimaanpassung. Der GdW bringt dabei die Perspektive der Wohnungsunternehmen ein, die auf planbare und effiziente Genehmigungsverfahren angewiesen sind.
Für Mitgliedsunternehmen der Wohnungswirtschaft könnte die Novelle künftig kürzere Planungszeiten und mehr Rechtssicherheit bedeuten. Der GdW wird in der Anhörung konkrete Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung unterbreiten. Auch Aspekte wie die Nachverdichtung und die Nutzung von Baulücken sollen thematisiert werden.
Verbände und Unternehmen können die Entwicklung der Novelle über die einschlägigen Portale des Bundesbauministeriums verfolgen. Der GdW empfiehlt seinen Mitgliedern, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen vertraut zu machen. Auf der Plattform Meine & Deine stehen zudem Tools wie der Mietzins-Check zur Verfügung, um Auswirkungen auf Bestandsimmobilien zu prüfen.