Kaution zurück nach dem Auszug: Der vollständige Ratgeber 2026

Vermieter behalten in Österreich rund 38 % der Kautionen mindestens teilweise ein — meist mit fragwürdigen Begründungen. So holen Mieter ihr Geld zurück.
Eine Studie des AK-Konsumentenschutz zeigt: 38 Prozent aller Mieter in Österreich erhielten 2025 ihre Kaution nicht vollständig zurück. In einem Drittel dieser Fälle war der Einbehalt rechtswidrig. Trotzdem klagt nur jeder fünfte. Der Grund: Mieter unterschätzen ihre Position.
Die rechtliche Basis (§ 16b MRG): Die Kaution ist Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis — nicht mehr. Sie deckt:
- Offene Mietzinse (inklusive Betriebskosten)
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
- Endabrechnung Heizung/Warmwasser, sofern vereinbart
Sie deckt nicht:
- Maler- und Renovierungsarbeiten bei normaler Abnutzung
- Fugenerneuerungen, kleinere Putzschäden
- "Pauschalabzüge" ohne Belege
Zeitwert ist Pflicht: Bei Schäden an einer Einrichtung (Küche, Boden) muss der Vermieter die Restlebensdauer berücksichtigen. Eine 12 Jahre alte Einbauküche mit 15-Jahres-Lebensdauer hat noch 20 Prozent Wert — entsprechend reduziert sich der Ersatzanspruch. Auf meine-deine.at gibt es dafür einen kostenlosen Zeitwert-Rechner unter /kaution-rechner.
Was tun, wenn der Vermieter zögert:
- Schriftliche Aufforderung mit 14-Tage-Frist und konkretem Betrag
- Mahnschreiben mit § 1333 ABGB-Verzugszinsen (4 % p.a.)
- Schlichtungsstelle der Gemeinde (kostenlos in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck)
- Bezirksgericht — bis 15.000 € ohne Anwaltszwang
Wartezeit: Der Vermieter darf die Kaution maximal 6 Monate zurückhalten. Danach läuft der Anspruch sofort fällig — mit Zinsen.