Bundesrat stimmt für Verbraucherkreditgesetz und erweiterte Energieausweis-Pflichten

Der Bundesrat hat zwei EU-Richtlinienumsetzungen beschlossen. Das Verbraucherkreditgesetz bringt neue Transparenzregeln. Die Energieausweis-Pflichten werden auf weitere Gebäude ausgeweitet.
Der Bundesrat hat zwei Gesetzespakete verabschiedet, die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Betroffen sind das Verbraucherkreditgesetz sowie die Pflichten zur Vorlage von Energieausweisen bei Immobilientransaktionen. Die Beschlüsse fielen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und betreffen sowohl Kreditnehmer als auch Käufer und Mieter von Immobilien.
Das neue Verbraucherkreditgesetz ersetzt die bisherige Regelung und setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie um. Es sieht unter anderem erweiterte Informationspflichten für Kreditgeber vor, etwa zu effektiven Jahreszinsen und Gesamtkosten. Zudem wird das Widerrufsrecht gestärkt. Für Immobilienkäufer relevant ist, dass künftig auch bei Immobiliardarlehen strengere Transparenzregeln gelten. Die bisherige Sonderstellung von Immobilienkrediten wird teilweise aufgehoben, was eine einheitlichere Regulierung des Kreditmarkts zur Folge hat.
Die zweite Neuerung betrifft die Energieausweis-Pflicht. Künftig muss bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden nicht nur der Energieausweis vorgelegt werden, sondern auch der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre offengelegt werden. Dies gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Die Regelung soll Käufern und Mietern eine bessere Einschätzung der laufenden Energiekosten ermöglichen. Wer eine Immobilie erwerben oder anmieten möchte, kann so frühzeitig die energetische Qualität bewerten. Die Pflicht gilt ab dem ersten Inserat oder der ersten Besichtigung.
Für Verbraucher bedeutet dies mehr Transparenz bei Kreditverträgen und Immobilientransaktionen. Wer einen Kredit für den Immobilienkauf aufnimmt, sollte die neuen Informationspflichten nutzen, um Angebote zu vergleichen. Bei der Miet- oder Kaufentscheidung hilft der erweiterte Energieausweis, die Heizkosten realistisch einzuschätzen. Interessierte können mit dem Wohnungskompass prüfen, ob die Wohnkosten im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten liegen. Auch der Mietzins-Check bietet eine Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete.