Neubau bezeichnet Wohnungen in jüngeren Gebäuden — typisch nach 2014 (DE) bzw. 2015 (AT).
Mietzinsfreiheit (DE)
Wohnungen, die nach 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Erstbezug erlaubt höchste Wettbewerbsmiete. Bei Folgevermietungen gilt die Beschränkung dennoch.
Energiestandard
Pflichtmäßig hoher Energiestandard (KfW 55 / 40 in DE; ÖNORM B 8110-6 in AT). Heizwärmebedarf typisch < 50 kWh/m²/Jahr. Niedrige Nebenkosten, oft Photovoltaik und Wärmepumpe.
Erstbezug
Vermarktung als „Erstbezug" rechtfertigt 10-20 % Mietaufschlag — vorausgesetzt, der Vermieter kann nachweisen, dass nie zuvor jemand eingezogen war.