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UrteileDE· BGH-Entscheidungen

BGH: Mietpreisbremse gilt auch bei verspäteter Rüge — innerhalb 30 Monaten

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Mieter ihre Rückforderung wegen überhöhter Miete innerhalb von 30 Monaten nach Vertragsbeginn geltend machen können. Eine sofortige Rüge bei Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.

01. Mai 2026
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Mai 20264April 20262
Quellen

Alle Meldungen stammen aus öffentlich zugänglichen, rechtlich nachnutzbaren Feeds: OTS (APA-Pressewire), Destatis (Statistisches Bundesamt), EZB (Pressemitteilungen), BMF (Bundesministerium für Finanzen). Redaktionelle Zusammenfassung KI-unterstützt, jede Meldung einzeln freigegeben.

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