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Recht23. Mai 2026·Arbeiterkammer · Pressemitteilungen·1 Min. Lesezeit

AK erwirkt Rückzahlung für Mieter wegen unwirksamer Betriebskostenklauseln

Av. da Liberdade, Lisbon, Portugal THE CARNATION PORTUGUESE REVOLUTION (1974) A short history of the revolution in Portugal in which an army rebellion overthrew the fascist dictatorship. The real revolution was in the urban workers took con
Foto: Pedro Ribeiro Simões from Lisboa, Portugal / Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Die Arbeiterkammer hat erfolgreich gegen unzulässige Mietvertragsklauseln zu Betriebskosten vorgegangen. Betroffene Mieter können nun mit Rückzahlungen rechnen. Das Urteil betrifft tausende Haushalte in Österreich.

Die Arbeiterkammer (AK) hat einen rechtlichen Erfolg gegen unzulässige Klauseln in Mietverträgen erzielt, die Betriebskosten betreffen. Das Urteil ermöglicht betroffenen Mieterinnen und Mietern nun Rückzahlungen von zu viel bezahlten Beträgen. Die Entscheidung ist für alle relevant, die in den letzten Jahren Mietverträge mit bestimmten Formulierungen zu Betriebskosten abgeschlossen haben. Der Zeitpunkt ist günstig, da viele Mieter aktuell ihre Jahresabrechnungen prüfen.

Hintergrund des Verfahrens sind Klauseln, die Vermieter dazu berechtigten, Betriebskosten pauschal oder ohne ausreichende Transparenz abzurechnen. Nach österreichischem Mietrecht, insbesondere § 21 MRG, müssen Betriebskosten jedoch detailliert und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Die AK hatte mehrere solcher Klauseln gerichtlich überprüfen lassen, da sie gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verstoßen. In der Vergangenheit waren ähnliche Klauseln bereits in anderen Verfahren für unwirksam erklärt worden, doch viele Vermieter verwendeten sie weiterhin.

Konkret bedeutet das Urteil, dass Mieter, die von solchen Klauseln betroffen waren, Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Betriebskosten haben. Die AK hat bereits Musterprozesse geführt, die als Grundlage für individuelle Forderungen dienen können. Betroffene sollten ihre Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre prüfen, insbesondere wenn pauschale Posten wie „Verwaltungskosten“ oder „sonstige Betriebskosten“ enthalten sind. Die Höhe der Rückzahlung variiert je nach Einzelfall, kann aber mehrere hundert Euro pro Jahr betragen.

Mieter, die unsicher sind, ob ihre Verträge betroffen sind, können den Mietzins-Check von Meine & Deine nutzen, um ihre Abrechnungen zu überprüfen. Zudem empfiehlt es sich, bestehende Mietverträge auf ähnliche Klauseln zu durchsuchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die AK bietet zudem kostenlose Beratung für betroffene Mieter an.

#betriebskosten#mietvertrag#arbeiterkammer#rückzahlung
Redaktionell erstellte Zusammenfassung amtlicher und gerichtlicher Quellen (Behördenmitteilungen, höchstgerichtliche Entscheidungen, amtliche Statistik). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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