GdW kritisiert Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Der GdW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des GModG veröffentlicht. Der Verband sieht Nachbesserungsbedarf bei den geplanten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat eine kritische Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG) vorgelegt. Die Novelle betrifft neben dem Gebäudeenergiegesetz auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz sowie weitere Vorschriften im Wärmebereich. Für Vermieter und Wohnungsunternehmen sind die geplanten Änderungen von unmittelbarer Bedeutung, da sie Investitionsentscheidungen und die langfristige Bewirtschaftung von Beständen beeinflussen. Der GdW mahnt an, dass die Regelungen praxistauglich und wirtschaftlich umsetzbar sein müssen.
Hintergrund der Stellungnahme ist das laufende Gesetzgebungsverfahren, mit dem die Bundesregierung die energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor vorantreiben will. Der Referentenentwurf sieht unter anderem strengere Anforderungen an Heizungsanlagen und die Wärmedämmung vor. Der GdW weist darauf hin, dass die Wohnungswirtschaft bereits erhebliche Anstrengungen zur CO₂-Reduktion unternimmt, aber die geplanten Vorgaben in der aktuellen Form zu hohen Kosten und bürokratischen Hürden führen könnten. Der Verband fordert eine realistischere Übergangsfrist und mehr Technologieoffenheit.
Für Vermieter und Wohnungsgenossenschaften bedeuten die geplanten Änderungen konkret, dass sie bei Modernisierungen künftig strengere Auflagen erfüllen müssten. Der GdW warnt vor einer Überforderung der Branche, insbesondere bei der Umstellung auf Wärmepumpen oder den Anschluss an Fernwärmenetze. Die Investitionskosten könnten steigen, was sich mittelfristig auf die Mietpreise auswirken könnte. Der Verband plädiert dafür, die Förderkulisse zu verbessern und die Regelungen an die tatsächliche Sanierungsrate anzupassen. Wer seine Immobilie modernisieren möchte, sollte die aktuellen Entwicklungen im Blick behalten und frühzeitig Fördermittel prüfen.
Betroffene Vermieter können sich über die geplanten Neuerungen informieren und ihre Strategie anpassen. Der GdW empfiehlt, die weitere parlamentarische Beratung abzuwarten und sich gegebenenfalls mit Fachverbänden auszutauschen. Für eine erste Einschätzung der eigenen Immobilie kann der Wohnungskompass genutzt werden, um die Leistbarkeit von Modernisierungen zu prüfen. Auch ein Blick in das mietspiegel" class="text-primary hover:underline">Wiki zum Mietspiegel hilft, die Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete besser einzuordnen.