BGH: Makler haftet bei ethnischer Diskriminierung von Mietinteressenten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungsmakler Schadensersatz zahlen muss, wenn er Mietinteressenten aus ethnischen Gründen benachteiligt. Das Urteil stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden und schafft Klarheit zur Haftung von Maklern bei Diskriminierung.
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Haftung von Wohnungsmaklern bei ethnischer Diskriminierung gefällt. Danach muss ein Makler Schadensersatz leisten, wenn er eine Mietinteressentin aus ethnischen Gründen benachteiligt. Die Entscheidung ist für alle Wohnungssuchenden relevant, die bei der Besichtigung oder Vermittlung einer Mietwohnung eine Benachteiligung erfahren haben. Das Urteil schafft erstmals klare Haftungsregeln für Makler, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr. Bislang war umstritten, ob Makler als Dienstleister in vollem Umfang für Diskriminierung haften. Der BGH stellt nun klar, dass Makler bei der Wohnungsvermittlung als Anbieter von Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes handeln. Sie müssen daher sicherstellen, dass ihre Auswahlprozesse diskriminierungsfrei ablaufen. Die Entscheidung betrifft sowohl die direkte Benachteiligung durch den Makler als auch Fälle, in denen der Makler diskriminierende Vorgaben des Vermieters umsetzt.
Für Mietinteressenten bedeutet das Urteil einen erweiterten Schutz. Wer aufgrund seiner ethnischen Herkunft bei der Wohnungssuche benachteiligt wird, kann nun nicht nur den Vermieter, sondern auch den Makler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Anspruch umfasst sowohl materielle Schäden, etwa entstandene Fahrtkosten, als auch eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls. Betroffene sollten diskriminierende Äußerungen oder Handlungen dokumentieren und Beweise sichern.
Wohnungssuchende, die eine Benachteiligung vermuten, können ihre Rechte nun gezielt durchsetzen. Es empfiehlt sich, bei der Wohnungssuche aufmerksam zu sein und verdächtige Vorfälle zu notieren. Wer diskriminiert wurde, sollte zeitnah rechtlichen Rat einholen. Meine & Deine bietet mit dem Mietzins-Check ein Tool, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu prüfen – ein wichtiger Anhaltspunkt, wenn es um die Frage geht, ob ein Mietangebot marktgerecht ist.