Überbelegungsquote in Deutschland 2025 auf 11,7 Prozent gestiegen
Im Jahr 2025 lebten 11,7 Prozent der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen. Die Quote stieg kontinuierlich von 10,2 Prozent im Jahr 2020. Die Daten stammen aus der EU-SILC-Erhebung.
Die Überbelegungsquote in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 11,7 Prozent gestiegen. Das gab das Statistische Bundesamt (Destatis) bekannt. Betroffen sind damit mehr als jeder zehnte Einwohner, der in einer Wohnung lebt, die nach EU-Definition als überbelegt gilt. Die Entwicklung betrifft vor allem Haushalte mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern.
Die Quote stieg kontinuierlich von 10,2 Prozent im Jahr 2020 an. Die Daten stammen aus der EU-SILC-Erhebung, einer gemeinsamen Statistik zur Einkommens- und Lebensbedingungen in der Europäischen Union. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn nicht genügend Räume für die Haushaltsmitglieder vorhanden sind – etwa wenn sich zwei Erwachsene ein Schlafzimmer teilen müssen oder Kinder ab einem bestimmten Alter kein eigenes Zimmer haben.
Für Mieter bedeutet dies, dass der Druck auf bezahlbaren Wohnraum weiter zunimmt. Besonders in Ballungsräumen ist die Situation angespannt. Vermieter sehen sich mit steigenden Anforderungen an die Wohnungsgröße konfrontiert, während gleichzeitig die Baukosten hoch bleiben. Die steigende Überbelegung kann auch zu Konflikten mit dem Mietrecht führen, etwa wenn die tatsächliche Nutzung von der vertraglich vereinbarten abweicht.
Betroffene sollten prüfen, ob die Wohnung tatsächlich den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Bei Unsicherheit kann ein Mietzins-Check helfen, die Angemessenheit der Miete zu bewerten. Auch der Kaution-Rechner von Meine & Deine bietet Orientierung bei der finanziellen Absicherung des Mietverhältnisses.