BGH verhandelt über Entschädigung nach AGG wegen abgelehnter Reha-Aufnahme
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 26. Februar 2026 über eine Entschädigungsklage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine sehbehinderte Patientin wurde die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am 26. Februar 2026 mit einer Entschädigungsklage, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beruht. Im konkreten Fall wurde einer sehbehinderten Patientin die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert. Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Folgen für die Auslegung des AGG im Gesundheitswesen haben und ist daher für Betroffene sowie Betreiber von medizinischen Einrichtungen von Bedeutung.
Das AGG verbietet Benachteiligungen unter anderem aus Gründen einer Behinderung. Bislang war in der Rechtsprechung umstritten, ob und in welchem Umfang medizinische Einrichtungen wie Rehakliniken unter das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot fallen. Der Fall der sehbehinderten Patientin wirft die Frage auf, ob die Verweigerung der Aufnahme eine unzulässige Diskriminierung darstellt oder ob sachliche Gründe, etwa fehlende barrierefreie Ausstattung, eine Rechtfertigung bieten können.
Sollte der BGH die Entschädigungspflicht bejahen, könnten Betreiber von Kliniken und Reha-Einrichtungen künftig stärker in der Pflicht stehen, barrierefreie Zugänge zu schaffen. Für Patienten mit Behinderungen würde dies einen besseren rechtlichen Schutz bedeuten. Die konkrete Höhe einer möglichen Entschädigung ist noch offen; das Gesetz sieht in § 15 AGG eine angemessene Entschädigung in Geld vor, die im Einzelfall festgelegt wird.
Betroffene, die eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung vermuten, sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Der BGH wird mit seinem Urteil voraussichtlich klären, welche Anforderungen an den Nachweis einer Diskriminierung zu stellen sind. Bis zur Entscheidung können Interessierte den Mietzins-Check oder andere interne Tools von Meine & Deine nutzen, um ihre rechtliche Position zu bewerten.