Altbau ist mehr als ein architektonischer Stil — die Definition hat rechtliche Konsequenzen.
AT — Mietzinsregelung
Altbauten mit Baubewilligung bis 30. Juni 1953 fallen unter das Vollmietrecht (MRG). Hier gilt der Richtwert-Mietzins, und Mieterhöhungen sind nur in engen Grenzen zulässig. Klassische Merkmale: hohe Decken (≥ 2,8 m), Stuck, Holzparkett, Doppelflügeltüren.
DE — Wertanstoßfaktor
Vor 1949 errichtete Wohngebäude gelten als „Altbau". Sie haben oft Mietpreisbremsen-Sonderregelungen und niedrigere Energiestandards, dafür höheren Charakter und potenziell größere Steuerabschreibung.
Vor- und Nachteile
Pro: dicker Wandaufbau, gute Schallisolation, hohe Decken. Contra: meist schlechte Wärmedämmung, einfachverglaste Fenster, höhere Heizkosten. Modernisierungsbedarf in der Substanz beachten.